Regelmäßige Termine
Für einen Therapieerfolg sind regelmäßige Termine sehr wichtig. Daher gehört für mich vor den Beginn der Therapie ein Vertrag über den Umgang mit Terminversäumnissen, den ich im Detail mit dem Patienten bespreche. Meine Abwesenheiten aus der Praxis gebe ich frühestmöglich bekannt, so dass sie der Patient darauf einstellen kann.
Schweigepflicht
Wie jeder andere Arzt stehe ich unter Schweigepflicht. Absprachen mit anderen Kollegen sollten nur geführt werden, wenn es dem Wohle des Patienten dient. Ich hole hierzu erst die Zustimmung des Patienten ein. Am liebsten und in den meisten Fällen halte ich es jedoch so, dass ich die Absprache mit einem anderen Arzt, z.B. dem Hausarzt, dem Patienten selber überlasse. So werden Verunsicherungen vermieden.
Im Fall einer Gruppentherapie ist aber auch jeder Teilnehmer zu Schweigen über seine Mitpatienten verpflichtet.
Nur so kann Vertrauen entstehen.
Psychopharmaka und Drogen
Psychopharmaka sind während mancher psychotherapeutischer Behandlungen zeitweilig notwendig. Hierfür ziehe ich gerne den Hausarzt oder einen Nervenarzt zu Rate, so dass der Patient auch eine zweite Anlaufstelle hat.
Substanzen wie Tranquilizer, Alkohol, Drogen, die die konkrete psychotherapeutische Arbeit behindern, kann ich nicht akzeptieren.
Der Patient ist zur Mitwirkung verpflichtet, indem er den Psychotherapeuten über seine Medikation und evtl. Drogenkonsum informiert.
Weitere Informationen
Weitere Informationen, beispielsweise den Ablauf einer psychotherapeutischen Sitzung, finden Sie unter „Probesitzungen und versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen„. Die verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren erkläre ich unter „Psychotherapeutische Verfahren“ genauer.