Seit dem 01.01.2013 entfällt die 10€-Regelung. Gleich beim ersten Sprechstundenbesuch in jedem neuen Quartal brauche ich von den Patienten, die bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, das aktuelle Versichertenkärtchen und evtl. eine ebenso aktuelle Überweisung „an: Psychotherapie“ oder „an: Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“. Patienten im Hausarztvertrag müssen auf jeden Fall eine solche Überweisung vorlegen.
Weitere Informationen dazu unter „Informationen – für Patienten – Probesitzungen und versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen„